Information über den Umgang mit personenbezogenen Daten
Artikel 13, 14 & 21 DS-GVO
Informationspflicht bei Erhebung personenbezogener Daten,
gem. Art. 13 DS-GVO
Um unnötigen Schriftwechsel zu vermeiden,
bitte alle Seiten ausgefüllt zurücksenden an:
mitgliederverwaltung@sv-gailenkirchen.de
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1.Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt
und treten rückwirkend zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft.
3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag. – (Siehe Beitrags- Tabelle unten)
4. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Hauptkassier vorzulegen,
Anschriftenwechsel ist sofort mitzuteilen.
5. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württ. Landessportbundes(WLSB) enthalten.
6. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
7. Der Einzug des Beitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV bis 31. Januar des lfd. Geschäftsjahres.
Das Beitragskonto des Vereins: IBAN DE 77 622 901 100 303 556 005 VR Bank Schwäbisch Hall.
8. Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.Januar jeden Jahres,
auf das genannte Konto. Bei Beitragsversäumnisse sind zusätzlich 7 % des zu entrichtenden Beitrags,
mindestens jedoch 1,00 Euro zu zahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben.
9. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Beitrag, ab 1. Juli der halbe Beitrag zu entrichten.
10. Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung Zusatzbeiträge erheben.
Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.
Beitragsschlüssel | Mitgiederart | Beitragshöhe |
01 | Erwachsene über 18 Jahre | 76,50 € |
02 | Familienbeitrag (einschl. aller Kinder unter 18 Jahren) | 152,50 € |
03 | Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | 50,50 € |
04 | Abt.-Beitrag Kinder- Turnen / Jazz-Dance | wird erhoben |
05 | Abt.-Beitrag Jedermann- Turnen | wird erhoben |
06 | Personen im Ruhestand und Behinderte (auf Antrag) | 50,50 € |
07 | Auszubildende / Studenten – 18 bis 27 Jahre (auf Antrag) | 50,50 € |
08 | Ehrenmitglieder, Ehrenvorsitzende, Schiedsrichter und Familienmitglieder |
0,00 € |
09 | Abt.-Beitrag, Damen-Turnen, Dienstags-Gruppe | wird erhoben |
10 | Familienbeitrag – Schiri | 62,00 € |
11 | Abt.-Beitrag, Damen-Turnen Donnerstags-Gruppe | wird erhoben |
12 | Abt.-Beitrag Volleyball | wird erhoben |
13 | Abt.-Beitrag Tanzsport | wird erhoben |